1. Betreuungszusage und Finanzierung
Wenn Sie sich für eine Promotion in einem für Sie interessanten Bereich entschieden haben, ist der nächste Schritt die Findung einer geeigneten Betreuerin/ eines geeigneten Betreuers für Ihr Promotionsvorhaben.
Normalerweise arbeiten Doktorandinnen und Doktoranden während sie ihre Disseration bearbeiten als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Instituten der TU Clausthal oder in einem Unternehmen, dass im Rahmen einer Forschungskooperation mit der TU Clausthal zusammenarbeitet. Es kann daher für Sie interessant sein, die Stellenangebote der TU Clausthal zu sichten bzw. einzelne Professorinnen und Professoren direkt auf die mögliche Bearbeitung eines Promotionsprojektes anzusprechen. Möglich sind aber auch Stipendien diverser Studienstiftungen.
2. Zulassung zur Promotion
Vor dem Beginn mit der Arbeit an der Dissertation, d. h. sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, ist von jeder Doktorandin/jedem Doktoranden ein Antrag auf Zulassung zur Promotion im Dekanat der jeweiligen Fakultät (Fakultät 1 - Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften, Fakultät 2 -
Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften, Fakultät 3 -
Fakultät für Mathematik/ Informatik und Maschinenbau) einzureichen. Folgenden Unterlagen werden benötigt (s. auch Webseiten der jeweiligen Fakultät):
- Zulassungsantrag
- Vorschlag Leistungen Promotionsstudium (Promotionsstudienplan)
- Erklärung Promotionsversuche
3. Die Immatrikulation
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 NHG (Niedersächsisches Hochschulgesetz) müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden als Promotionsstudierende einschreiben. Die Einschreibung erfolgt im Studienzentrum (Studentensekretariat).
Informationen zum Semesterbeitrag (zurzeit 185,-- € für Promotionsstudierende) finden Sie unter:
http://www.studienzentrum.tu-clausthal.de/das-studienzentrum/studentensekretariat/semesterbeitrag/
4. Bearbeitung des Promotionsprojektes
Sobald Sie alle formal/rechtlichen Schritte abgeschlossen haben, können Sie mit der Planung und Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes beginnen. Haben Sie Fragen rund um das Thema Promotion oder benötigen Sie Beratung, kontaktieren Sie uns bitte. Die Graduiertenakademie berät Sie gerne bezüglich der Erstellung eines persönliches Curriculums, rund um das Thema Qualifikationsangebote, Graduiertenförderung oder Karriereentwicklung.
5. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation und zur Eröffnung des Promotionsverfahrens reichen Sie bitte nach Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer die Dissertation folgende weitere Unterlagen bei der Fakultät ein:
- Eröffnungsantrag (s. Webseiten der jeweiligen Fakultäten)
- Eidesstattliche Versicherung (siehe auch "Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten")
Ein Muster für das Titelblatt der Dissertation finden Sie in der gemeinsamen Promotionsordnung der Fakultäten.
Über die Eröffnung des Promotionsverfahrens entscheidet der Fakultätsrat in der nächsten Sitzung oder im Umlaufverfahren. Bitte informieren Sie sich über die nächsten Sitzungstermine der Fakultätsräte auf den Webseiten der jeweiligen Fakultäten 1,
2,
3.
Die Dispuation findet an der TU Clausthal in der Regel als mündliche Prüfung mit einem 30-minütigem hochschulöffentlichen Teil und einer anschließenden 15-minütigen Fachdiskussion statt.
6. Veröffentlichung Ihrer Dissertation
Nachdem Sie Ihre mündliche Prüfung absolviert haben, beantragen Sie innerhalb eines Jahres (Frist beginnt mit dem Tag der mündlichen Prüfung) die Druckerlaubnis. Bitte füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und lassen ihn von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer gegenzeichnen. Der Antrag ist beim Dekanat der Fakultät einzureichen, um von der Dekanin/dem Dekan die erforderliche Erlaubnis zur endgültigen Veröffentlichung zu erhalten.
- Antrag auf Erteilung der Druckerlaubnis (die entsprechenden Formulare finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Fakultäten 1, 2, 3)
- Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung (§ 12 Abs. 2 a Promotionsordnung vom 15.11.2016)
- Hinweise zur Veröffentlichung als Buch in einem Verlag (§ 12 Abs. 2 c Promotionsordnung vom 15.11.2016)
Die TU Clausthal möchte den Kontakt zu ihren Ehemaligen pflegen. Wenn auch Sie Interesse haben, mit Ihrer Hochschule sowie Ihren ehemaligen Kommilitonen in Kontakt zu bleiben und Einladungen zu Veranstaltungen der Hochschule zu erhalten, können Sie sich unter folgendem Link kostenlos und unverbindlich in die Alumnidatenbank eintragen: http://www.alumni.tu-clausthal.de/mitglied-werden/