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Forschungsförderung, Technologietransfer & Gründerservice

Die Stabsstelle Technologietransfer und Forschungsförderung bietet Beratung und Service für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentinnen und Studenten sowie für Hochschulexterne.

Die Angebote können in den Bereichen 

wahrgenommen werden.

Bitte kontaktieren Sie die Mitarbeiter der Stabsstelle Technologietransfer und Forschungsförderung, indem Sie auf die entsprechenden Links drücken, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich beraten lassen wollen.

 

Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die die Beantragung eines Forschungsantrags bei deutschen oder internationalen Förderern planen, können eine Anschubfinanzierung aus dem Forschungspool der TU Clausthal beantragen. 

Antragsberechtigt sind Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bis maximal 7 Jahre nach der Promotion. Antragsteller müssen Mitglieder der TU Clausthal sein und mit mind. 50% der regulären Arbeitszeit an der TU Clausthal beschäftigt sein. Die maximale Antragssumme beträgt 10.000€.

Weitere Informationen zur Anschubfinanzierung finden Sie hier.

 

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